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Eine Abmeldung ins Ausland muss zwingend persönlich am Schalter des Einwohner- und Steueramtes Tübach erfolgen und kann nicht per Online-Formular erledigt werden.
Nötige Unterlagen zusätzlich zum ausgefüllten Formular:
Senden Sie uns die notwendigen Unterlagen per Post zu (Gemeindeverwaltung Tübach, Kirchstrasse 18, 9327 Tübach)
Verfahren: